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Folgende Geschäftsbedingungen werden von „HD Event“ den Auftraggebern und Auftragnehmern überlassen und sind damit Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen. Stand 2008
1. Allgemein
1.1. Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht HD Event hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. HD Event ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.
1.2. Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes macht HD Event darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt
1.3.Die für die Konzepterstellung benötigten Bildmaterialien der Auftraggeber, werden nur für die Konzepte von HD Event verwendet und nicht an fremde Dritte weitergegeben.
1.4. HD Event stellt Ihnen die angebotene Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von HD Event nutzen bzw. einen Auftrag erteilen erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Die Bild- und Wortmarke HD Event ist Eigentum von HD Event. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist der Agentur HD Event vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke HD Event bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von HD Event.
2.2. Alle durch erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen und Layouts sind geistiges Eigentum von .
2.3. Die von HD Event erstellten Konzepte sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von HD Event als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein HD Event vorbehalten.
2.4. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an HD Event kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte anderweitig zu verwenden.
2.5. Eine weitergehende Nutzung eine Weitergabe an Dritte, eine Teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von HD Event und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung.
2.6. HD Event ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung der räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiche.
2.7. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. HD Event ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. HD Event erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung laut Zahlungsplan. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge per
Überweisung auf folgendes Geschäftskonto:
Deutsche Bank Düsseldorf
Konto – Nr.: 06413967
Bankleitzahl: 30070024
Wenn nicht anders vereinbart gilt:
- 30% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss
- 30% der Auftragssumme 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 40% der Auftragssumme vor Beginn der Veranstaltung
3.2. Beim Engagement von Künstlerinnen/Künstler über die Agentur HD Event wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der Deutschland abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hält HD Event Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
3.3. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinentalflüge erfolgen in der Economy-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse, Hotel Unterbringung erfolgt in Häusern mit mindesten Europäischen 4 Sterne Standards, Fahrten mit dem PKW werden mit 0,5€/km und mit dem Transporter ab 3,5t mit 1,40€ berechnet.
3.4. Aufwendungen für Kommunikation und Sekretariatsdienste werden, wenn nicht anders vereinbart, pauschal mit 3% der Auftragsgesamtsumme berechnet.
3.5. Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Auftraggeber übernommen.
3.6. Auf alle Fremdkosten berechnet HD Event auch in der Kalkulation ausgewiesen, 0-15% Agenturhonorar, je nach Absprache, von der Auftragssumme (Handling Free).
3.7. Alle Aufwendungen und Auslagen von HD Event, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von HD Event zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
3.8. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Auftraggeber zu vergüten, wenn HD Event nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. HD Event ist berechtigt, Arbeiten, die im Namen und für Rechnung des Auftraggebers an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und als dann gesondert mit dem Auftraggeber abzusprechen.
3.9. HD Event ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
3.10. Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist
HD Event berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und bankübliche Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.11. Die Angebote von HD Event sind stets freibleibend.
4. Durchführung und Organisation
4.1. Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Auftraggeber abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Auftraggeber abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Auftraggeber schriftlich abgestimmt.
4.2. Von Seiten des Auftraggebers werden die Ausstellungs- und/oder Veranstaltungsräume an den Aufbau-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von HD Event für den Aufbau von Messeständen und/oder Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und/oder Beschallungstechnik und anderen Arbeiten von beauftragten Gewerken, sowie für Bühnenproben etc. zugänglich gemacht.
4.3. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Auftrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers. HD Event wird hierdurch vom Auftraggeber bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Auftrages notwendigen oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Auftraggebers abzuschließen. HD Event ist gegenüber Gewerken und/oder Lieferanten, die vom Auftraggeber mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Auftraggebers weisungsberechtigt.
4.4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Grünen ganz oder teilweise vereitelt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält HD Event den Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
HD Event wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.] Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.
4.5. Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch HD Event oder deren Beauftrage infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. HD Event wird die Hinderungsgründe dem Auftraggeber unverzüglich per Fax oder E-Mail anzeigen und auf Anforderung nachweisen.
4.6. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält HD Event den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von HD Event, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht HD Event ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.
5. Haftung
5.1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von verursacht worden sind, haftet HD Event nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
5.2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Um-fange für die Sicherheit der beauftragten Gewerke und der Ausrüstung von HD Event trägt der Auftraggeber. HD Event übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Im Falle der Schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet HD Event nur bis maximal zur Hohe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber HD Event sind damit ausgeschlossen.
5.4. HD Event haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können. Die vorstehenden Haftungsausschlusse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von HD Event zurück zu führen sind.
5.5. HD Event hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von ihnen selbst entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn HD Event trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt.
6. Sonstiges
6.1. Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
6.2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.
6.3. Der Verzicht von HD Event, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
6.4. Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB aus-schlaggebend.
6.5. Diese AGB sind nur als allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Sollte eine einzelne Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der AGB entspricht.
7.2. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7.3. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht Deutschlands.
7.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist „soweit zulässig“ Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes von HD Event, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.